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die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, verweigert dem Großvater eine faires Umgangsverfahren - sie ist gefangen in persönlichen Befindlichkeiten !


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  • Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, hat das Auftreten des Großvaters vor dem AG Pankow/Weißensee rechtswidrig unterbunden !

    von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!

    den Vater nimmt Richterin Gebhardt überhaupt nicht zur Kenntnis !


    zur Erfassung weiterer Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de


    § 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
    (1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
    (2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
    (3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.

    der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
    Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).

    beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?

    ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt

    das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.

    mit Antragstellung des Großvaters vom 3.3.19 wurde schon eine Ablehnung der Richterin Gebhardt übergeben, weil vom Anfang an der Großvater durch die Richterin diffamiert wurde und nicht in das Verfahren einbezogen wurde

    die Richterin Gebhardt ordnet die Ablehnung vom 3.3.19 einem angeblich abgeschlossenen Verfahren zu.

    die Richterin Gebhardt verzögert ganz bewußt die Verfahren der Vaterseite !

    auch in der Neuzeit ab 3.3.19 wurden von der Richterin Gebhardt folgende Unsachlichkeiten realisiert :

    - obwohl der Antrag bezüglich Umgang am 3.3.19 gestellt wurde, ist bis heute noch keine Verfahren fördernde Aktivität von der Richterin eingeleitet worden.
    - Der Beschluß vom 14.5.19 des Ablehnungsgesuches vom 3.3.19 beruht nur auf eine haltlose Unterstellung, der Ablehnungsantrag sei für das Verfahren 22 F 3123/16 beantragt. Dieses wurde von der Richterin Gebhardt vorgegeben und ist unsinnig und in Nichts begründet. Es ist schon wunderlich, mit welchem Eifer die Richterin falsche Tatsachen kreiert mit dem Ziel, die Bestätigung der Ablehnung um jeden Preis zu verhindern, denn der Ablehnungsantrag wurde zusammen mit einem Antrag des Großvaters bezüglich Umgang eingereicht und damit ist die Ablehnung auch für die daraus abzuleitenden Verfahren anzuwenden.
    - die Richterin Gebhardt führt aus, dass nach ihrer Ansicht kein Grund vorliegt, sich befangen zu halten, damit manipuliert und beeinflusst die Richterin den zu entscheidenen Richter unerlaubt.
    - sie behauptet ganz bewusst falsch, das Ablehnungsgesuch sei im Verfahren 22 F 3123/16 gestellt und damit sei der Großvater nicht Beteiligter des Verfahren, dies an sich ist schon nur unsinnig, da die Ablehnung nicht im in dem Verfahren gestellt wurde. Diese Unsinnigkeit wird noch erhöht mit der Aussage, an der Zulässigkeit dürfte sich nichts ändern wenn er, was der Großvater behauptet, in den von ihm geführten Umgangsverfahren 22 F 1511/19 und 22 F 1683/19 den Befangenheitsantrag gestellt hätte. Es würde sich viel ändern, denn dann wäre der Großvater als nicht Beteiligter des Verfahrens nicht berechtigt eine Ablehnung zu stellen. Auch fehlt jede Begründung, warum dies keine Veränderung der Betrachtung ergeben würde, und es entsteht die Frage, warum es dann von der Richterin angeführt wird und insbesondere auf die Nichtbeteiligung abstellt wird, wenn der Fakt unbedeutend ist.
    - weiter heißt es in der angeblichen dienstlichen Äußerung, zu den genannten Verfahren liegen im übrigen bisher keine Befangenheitsgesuche gegen mich vor. Hier wird noch die zweite Lüge bemüht, um eine falsche Tatsache als gegeben hinzustellen.
    - die Ablehnung vom 3.3.19 gegen die Richterin Gebhardt ist noch nicht rechtskräftig entschieden, die Enscheidung der Beschwerde vom 21.5.19 steht noch aus, Es gibt noch nicht einmal ein Nichtabhilfebeschluß hierzu, somit wird weiter verzögert. Trotzdem lädt die Richterin zu einem Termin am 27.8.19. Damit ist die weitere unsachliche Verfahrensführung vorprogrammiert.
    - Weiterhin wurde die Richterin mit Schreiben vom 1.5.19 erneut in diesem Verfahren abgelehnt, damit hat die Richterin ihr Enthaltungsgebot mit der Ladung nicht realisiert. Auch hiermit wird eine unsachliche und unfaire Behandlung des Großvaters angestrebt.
    - die Vertretung wurde nicht plausibel auf Anfrage erläutert. Auf Fragen und Schreiben des Großvaters reagiert die Richterin nicht und demonstriert damit ihre Nichtachtung. z.B. das Schreiben vom 21.3.2019 wird von der Richterin nicht beantwortet
    - Ich hatte mit Schreiben vom 1.5.19 die Zuführung des Kindes zur Anhörung um die ständig von der Mutter realisierten Beeinflussungen zu minimieren. Die Richterin hatte es nicht nötig. Jetzt hat sie schon wieder den Termin der Anhörung so gelegt, dass die Mutter das Kind zur Anhörung bringt. Damit ist offensichtlich, dass die Richterin die Beeinflussung des Kindes von der Tochter beabsichtigt.
    - Auf ein Antrag, einen anderen Beistand für das Kind einzusetzen. Es gibt keine Reaktion
    - es werden dem Großvater nicht alle Unterlagen übergeben, auf ein entsprechendes Anschreiben reagiert die Richterin nicht.

    Ablehnung Gebhardt Opa 2019.05.01

    Ablehnung Gebhardt Opa 2019.07.20

    die Richterin Gebhardt bleibt weiterhin inaktiv und lügt !

    Richter können verleumden und falsche Tatsachen erfinden wie sie wollen, denn sie handeln nach Ansicht der Berliner Gerichte nicht als Person, sondern als Behörde !

    das Entkoppeln von strafbaren Handlungen bei Richtern von der Person, ist eine gute Basis für Willkür !

    der Richter Dittrich meint, Verleumdungen von Richtern werden in dem Verfahren geklärt, in welchem sie entstanden sind.
    welcher Irrwitz : der Richter, der verleumdet, klärt dieses auch auf ! Den Richter möchte ich mal sehen ! wie blööd hält der Richter Dittrich den normalen Bürger ? und wie sehr wird Recht und Gesetz von Richtern mißbraucht ?

    Meine Meinung :

    Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.



    die Richterin Gebhardt wurde mehrfach abgelehnt, unten sind die Links aufgeführt.

    Ablehnung gegen Richterin Gebhardt
    

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